Petition "Stärkung kleiner Schulstandorte und der ländlichen Struktur"
Im Februar 2015 hatten u.a. die Gemeinde Seester und der Schulverband Seestermüher Marsch die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, die beim Schleswig-Holsteinischen Landtag eingereichte Petition "Stärkung kleiner Schulstandorte und der ländlichen Struktur" zu unterstützen, um kleine Dorfschulen wie beispielsweise die Grundschule Seester in Zeiten der Mindestschülerverordnungen des Landes langfristig zu schützen.
Zahlreiche Seesteraner haben die Petition daraufhin mitgezeichnet.
Nach mehrmonatigen Beratungen hat der Petitionsausschuss das Verfahren nun abgeschlossen.
Nachfolgend veröffentlichen wir den Beschluss des Petitionsausschusses:
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition, die von 1.755 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern über das Portal der Öffentlichen Petition und von über 3.900 Unterstützerinnen und Unterstützern auf Unterschriftenlisten getragen wird, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und mehrerer Stellungnahmen des Ministeriums für Schule und Berufsbildung mehrfach intensiv beraten. In seiner Sitzung am 9. Juni 2015 hat der Ausschuss die Hauptpetentin sowie einen Vertreter des Ministeriums für Schule und Berufsbildung angehört.
Der Ausschuss zeigt sich von der großen Unterstützerzahl der Petition beeindruckt. Er begrüßt zudem ausdrücklich die wertvolle und sachorientierte Diskussion in der Anhörung am 9. Juni 2015. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der im Laufe des Petitionsverfahrens gefasste Landtagsbeschluss vom 20. März 2015 „Mehr Flexibilität für kleine Grundschulstandorte im ländlichen Raum“, Drucksache 18/2803, von der Hauptpetentin ausdrücklich begrüßt wird. Sie betont zudem, dass eine Verbesserung im Umgang mit dem Thema Erhalt kleiner Grundschulstandorte in Zeiten des demografischen Wandels absolut erkennbar sei. Der Petitionsausschuss erwartet, dass die Landesregierung die in dem Beschluss aufgeführten Maßnahmen kurzfristig im Sinne der Petentin umsetzt. Dazu gehört insbesondere die Erstellung eines Positivkataloges für Unterstützungsleistungen durch die Schulträger, die Darstellung der Möglichkeiten zur Bewilligung von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Mittel) sowie die Prüfung von „standortrelevanten“ Grundschulen.
Im Verlauf der Anhörung wurde deutlich, dass sowohl der Petentin als auch dem Bildungsministeriums eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten bei Erreichen einer problematisch werdenden Größe von einzelnen Grundschulen sehr wichtig ist.
Darüber hinaus hat sich für den Ausschuss gezeigt, dass die Hauptpetentin und das Netzwerk der Dorfschulen in Schleswig-Holstein, neben vielen weiteren Akteuren, als verantwortungsvolle und kompetente Ansprechpartner agieren. Durch die intensive Behandlung des Anliegens im Petitionsausschuss hat die Petition insbesondere dazu beigetragen, für die Problematik kleiner Grundschulen im Kontext des demografischen Wandels in Schleswig-Holstein weiter zu sensibleren und das Anliegen nachdrücklich in den parlamentarischen Raum einzubringen.
Angesichts des geplanten zweijährigen Berichtes der Landesregierung über Grundschulstandorte und kleine Außenstellen mit weniger als hundert Schülerinnen und Schülern stellt der Petitionsausschuss dem Bildungsausschuss die ergänzende Mitteilung der Petentin zum Landtagsbeschluss vom 20. März 2015 zur Verfügung und schließt die Beratung der Petition damit ab.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 18. bis 20. November 2015.
• https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?id=114