Stellenausschreibung: Schulsekretär/in für die Grundschule Seester
Stellenausschreibung
Der Schulverband Seestermüher Marsch sucht für die Grundschule Seester auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung zum 01.06.2017
eine Schulsekretärin/ einen Schulsekretär.
Die Stelle der Schulsekretärin/ des Schulsekretärs beinhaltet die Erledigung aller im Bereich des Grundschulsekretariats anfallenden Aufgaben.
Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfasst insbesondere:
- Unterstützung der Schulleitung bei innerschulischen Organisationen
- allgemeine Sekretariatsaufgaben
- EDV-gestützte Schüler- und Lehrerdatenverwaltung
- Erstellung von Statistiken
- Akten- und Zeugnisverwaltung
- Telefon- und Schreibdienst, Terminüberwachung
- Budgetverwaltung
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
Voraussetzungen zur Besetzung der Stelle sind:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten, Bürokauffrau/mann
- oder eine vergleichbare Qualifikation
- sicheres und freundliches Auftreten
- Belastbarkeit und Eigeninitiative
- Verständnis, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern
- Teamarbeit mit dem Kollegium
- sicherer Umgang mit allen Office-Programmen
- wünschenswert wäre Erfahrung mit dem Schulverwaltungsprogramm „SCOLA“
Wir bieten Ihnen:
- ein aufgeschlossenes Schulleitungsteam und ein kooperatives Lehrerkollegium
- eine unbefristete Teilzeitstelle mit 36 Monatsstunden/ verteilt auf 2 Arbeitstage je Woche
- eine gute Einarbeitung sowie stetige Weiterbildungsmöglichkeiten.
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- die Zahlung eines attraktiven Stundenlohns in Höhe von 12,50 Euro
Die Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen (z.B. Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis zum 15.03.2017 an das
Amt Elmshorn-Land
Der Amtsdirektor
Innere Verwaltung
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Eine Kostenerstattung für die Übersendung von Bewerbungsunterlagen ist ausgeschlossen.
Seester, den 13.02.2017
Der Schulverbandsvorsteher
gez. Hinrichs